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1. Was ist eine KEK-Vollversammlung?
Die Vollversammlung der KEK ist das oberste Organ der Konferenz Europäischer Kirchen und wird alle sechs Jahre einberufen.
2. Wer nimmt an einer KEK-Vollversammlung teil?
Mitgliedskirchen der Konferenz Europäischer Kirchen werden aufgefordert, Delegierte zur Teilnahme an der KEK-Vollversammlung zu bestimmen. Zusätzlich werden die mit der KEK assoziierten Organisationen und andere Partnerorganisationen eingeladen, Vertreter an die Vollversammlung zu entsenden.
Weiter nimmt eine Anzahl von Gästen daran teil, die speziell vom Generalsekretär dazu eingeladen werden.
Und schliesslich sind viele Stabsmitarbeitende und Stewards anwesend, die für den guten Ablauf der Versammlung Sorge tragen.
Insgesamt rechnen wir mit 700 teilnehmenden Personen an der Versammlung von Lyon.
3. Und wer bezahlt das alles?
Die KEK-Vollversammlung ist ein Grossereignis und die KEK bemüht sich, die Kosten dafür so niedrig wie möglich zu halten. Angesichts der Grösse der Versammlung ist es undenkbar, deren Kosten allein durch den Haushalt der KEK zu decken. Alle Delegierten und Vertreter müssen für ihre Reisekosten, Konferenzgebühren und Unterkunft selbst aufkommen.
Die KEK verfügt über begrenzte Möglichkeiten, um Mitgliedskirchen, die nicht in der Lage sind, die Kosten für die Teilnahme an der Konferenz selbst zu tragen, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Um allen Kirchen eine gleiche Chance zur Teilnahme an der Vollversammlung bieten zu können, ist die KEK auf Überweisung von Beiträgen auf ihren Solidaritätsfonds angewiesen. Dadurch können wir Delegierten, die sich andernfalls nicht nach Lyon begeben könnten, die Teilnahme an der Versammlung ermöglichen. Wenn Sie einen Beitrag in diesen Fonds einzahlen möchten, bitten wir Sie, sich mit unserem Finanzbeauftragten, jdb[at]cec-kek.org, in Verbindung zu setzen.
4. Wer entscheidet über Inhalt und Programm der Vollversammlung?
Der gesamte Mitarbeiterstab und alle Leitungsgremien der KEK arbeiten seit Monaten an der Planung von Inhalt und Gestalt der Vollversammlung. Insbesondere sind der Planungsausschuss, das Personal des Vollversammlungsbüros und deren Sekretärin als Hauptperson für die Gestaltung der Versammlung zuständig.
In einer zweiten Planungsetappe beteiligen sich alle Mitgliedskirchen der KEK an einem Konsultationsprozess, der dazu dient, den inhaltlichen Ablauf der an der Vollversammlung vorgesehenen Debatten zu bestimmen. Für weitere Informationen zu diesem Prozess und zu den sich daraus abzeichnenden Ergebnissen klicken Sie bitte hier.
5. Was passiert normalerweise an einer Vollversammlung?
Eine Vollversammlung hat zwei Hauptaufgaben zu bewältigen. Erstens wertet sie die von der KEK im Laufe der letzten sechs Jahre geleistete Arbeit aus und befindet über die Arbeitsschwerpunkte der KEK für die nächsten sechs Jahre. Sie wählt die Mitglieder der Ausschüsse und Leitungsorgane, die für das Geschick der nächsten sechs Jahre der KEK verantwortlich sein werden. Und schliesslich verfügt die Vollversammlung über die Autorität, die Rechtstexte, auf denen die Konferenz Europäischer Kirchen beruht, abzuändern.
Zweitens konzentriert sich die Vollversammlung auf ein Schwerpunktthema, welches dieses Jahr wie folgt lautet: „Zu einer Hoffnung in Christus berufen".
Und in diesem Jahr haben wir noch eine dritte Aufgabe, nämlich den 50. Geburtstag der Gründung der KEK zu feiern. Darin sehen wir eine grossartige Möglichkeit, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unserer Organisation dankbar und kritisch zu beleuchten.
6. Wo findet die Vollversammlung statt?
Der Versammlungsort wird jeweils mit Sorgfalt gewählt, und jede Vollversammlung findet an einem anderen Ort statt.
Dieses Jahr findet die Versammlung in Lyon, Frankreich statt. Die Sitzungen und Tagungen werden im Kongresszentrum abgehalten. Für weitere Informationen über Lyon, den Vollversammlungsort und damit verbundene Anlässe im Monat Juli, klicken Sie bitte hier.
7. Wie lange dauert die Versammlung?
Die Vollversammlung von Lyon dauert vom 15. bis 21. Juli 2009. Teilnehmende werden gebeten, am 15. Juli vor 12 Uhr anzukommen. Sie können am 21. Juli im Laufe des Tages abreisen. Für mehr Informationen zur An- und Abreise und andere wichtige Daten und Angaben, klicken Sie bitte hier.
8. Wird das eine „grüne" Versammlung sein?
Ja, wir denken an die Bewahrung von Gottes Schöpfung und werden uns an der KEK-Versammlung um ein gerechtes, faires und umweltfreundliches Verhalten bemühen. Im Versammlungszentrum werden Behälter für die Wiederverwertung von Abfall bereitgestellt, und der Kaffee wird aus dem Fairen Handel bezogen.
Wir ermutigen die Teilnehmenden, für ihre Reise nach Lyon und zurück die Bahn zu benutzen, soweit dies zeitlich vertretbar ist. Sollten Sie mit dem Flugzeug anreisen, möchten wir Sie ermutigen, eine CO2-Kompensationsgebühr zu entrichten, welche die meisten Fluglinien heute anbieten.
9. Ist ein besonderes Programm für junge Leute vorgesehen?
Ja und nein. Wir veranstalten ein Vorbereitungstreffen für Delegierte und delegierte Vertreter unter 30. Dieses Treffen findet Ende Mai statt. An der Versammlung selbst nehmen Jugenddelegierte an demselben Programm wie alle anderen Anwesenden teil, sie werden jedoch eingeladen, Kontakt mit unseren Stewards zu knüpfen, die ihrerseits ein Vorprogramm vom 11. – 14. Juli absolvieren werden, denn für viele unter ihnen dürfte dies ihre erste Erfahrung mit der KEK sein. Für weitere Informationen über die Beteiligung junger Leute an der 13. Vollversammlung, klicken Sie bitte hier.
10.1. Und wie kann ich mich daran beteiligen?
Es gibt drei Möglichkeiten zur Teilnahme an der KEK-Vollversammlung: • Sie werden von Ihrer Kirche bzw. Organisation, die Mitglied der KEK ist, zur Teilnahme als Delegierte/r, delegierte/r Vertreter/in, Vertreter/in, oder als Beobachter/in ernannt. Informationen zu diesen verschiedenen Kategorien finden Sie unter der Rubrik „Partizipation" dieser Webseite. • Sie gehören zu einer Mitgliedskirche oder –organisation der KEK, sind unter 30 Jahre alt und Sie haben sich als Steward für die Versammlung angemeldet. Mehr Information dazu ist auf der Stewards-Seite dieser Webseite erhältlich. • Sie nehmen nicht persönlich an der Vollversammlung teil, sondern vermittels von Gesprächen mit dort präsenten Mitgliedern Ihrer Kirche oder Organisation, oder indem Sie die Versammlung auf dieser Webseite mitverfolgen.
10.2. Kann das allgemeine Publikum, können Gemeindemitglieder daran teilnehmen?
Die im Kongresszentrum stattfindenden Veranstaltungen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Nur registrierte Vollversammlungsteilnehmer haben Zugang zum Kongresszentrum.
Es gibt jedoch drei Gottesdienstmomente, die für das allgemeine Publikum zugänglich sind: • Der Eröffnungsgottesdienst am 15. Juli um 15 Uhr im Sanctuaire St Bonaventure, Place des Cordeliers, im Zentrum von Lyon. • Das Taizé-Gebet am Abend des 18. Juli (die genaue Zeit wird noch bestätigt), im Grand Temple • Verschiedene Gottesdienste in Kirchen Lyons am Sonntag Morgen, dem 19. Juli. Bitte klicken Sie hier für weitere Angaben.
11. In welchen Sprachen findet die Vollversammlung statt?
Die Sprachen der Versammlung sind englisch, französisch und deutsch.
12. Wie kann ich das Programm mitverfolgen, wenn ich nicht an der Versammlung teilnehme?
Nachrichten über die Vollversammlung, deren Programme, Beschlüsse usw. werden von jetzt ab bis zum Ende der Versammlung auf diese Webseite aufgeladen, vielleicht sogar darüber hinaus. Diese Seiten werden laufend auf den letzten Stand gebracht, und während der Veranstaltung selbst werden Photos und Videos über den Versammlungsverlauf aufgeladen. Wir raten Ihnen, die Webseite der Vollversammlung regelmässig zu besuchen und das dort auffindbare Material als Grundlage für Aussprachen in Ihrer eigenen Kirche oder Organisation zu verwenden.
13. Ich würde gern einen Beitrag zum Thema der Hoffnung für diese Webseite einbringen; an wen soll ich meinen Beitrag richten?
Wir begrüssen Ihre Gedanken zum Thema der Versammlung sowie weitere Kommentare, die Sie einzubringen wünschen. Sie sollten Ihren Beitrag in den Computer eingeben und ihn an das Vollversammlungsbüro senden: ssa[at]cec-kek.org.
Wenn Sie ein Grusswort oder eine Botschaft zum Anlass des 50. Jahrestages der KEK an uns richten wollen, bitten wir Sie, diese/s an unser Gästebuch zu richten.
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14. Anmeldung
Die Online-Registrierung ist vom 15. März bis 10. Juni geöffnet.
Teilnehmende werden aufgefordert, sich spätestens bis 10. Mai anzumelden.
Spätere Anmeldungen zwischen dem 10. Mai und dem 10. Juni werden noch angenommen, doch unter Erhöhung der Anmeldegebühr.
Nach dem 10. Juni 2009 kann keine Anmeldung mehr berücksichtigt werden.
Bitte richten Sie sich so ein, dass Sie am 15. Juli vor der Mittagszeit ankommen, damit Sie am Eröffnungsgottesdienst um 15 Uhr im Zentrum Lyons teilnehmen können. Weitere Informationen über Ankunft und Abreise sind hier abrufbar.
15. Ich nehme an der Versammlung teil; wann und wie kann ich mich anmelden?
Mitte März sollten Sie einen Versand der KEK erhalten, der Sie über das Registrierungsverfahren informiert und der die für Ihre persönliche Vorbereitung auf die Vollversammlung nötige Dokumentation enthält.
Die Registrierung erfolgt über Online und steht Ihnen vom 15. März bis 10. Mai offen.
16. Wieviel wird mich die Teilnahme an der Vollversammlung zu stehen kommen?
Die Anmeldegebühr beträgt 100 Euro für Teilnehmende, die sich vor dem 10. Mai registrieren. Die Mahlzeiten kosten pro Tag etwa 50 Euro pro Person. Für die Unterkunft müssen Sie mit einem Betrag von 30 bis 110 Euro pro Person und pro Nacht rechnen, je nach Hotelkategorie Ihrer persönlichen Wahl.
Sie werden vor Beginn der Vollversammlung eine diesbezügliche Rechnung der KEK erhalten.
Im Falle einer Annullierung Ihrer Teilnahme nach Anmeldung erhalten Sie folgende Beträge rückerstattet: Bis 10. Juni: Rückerstattung von 90% Vom 10. Juni bis 10. Juli: Rückerstattung von 40% Nach dem 10. Juli: keine Rückerstattung möglich
17. Wie kommt man am besten nach Lyon?
Lyon ist unschwer mit Auto, Bus, Bahn oder Flugzeug erreichbar. Um die besten Reisemöglichkeiten ausfindig zu machen, kann es hilfreich sein, folgende Webseiten zu besuchen:
TGV-Europe Seat61 Bahn.de
Skyscanner Opodo Expedia
Eurolines
Flug mit Air France oder KLM – Wir haben ein Abkommen mit AF und KLM für Sonderrabatt bis zu 47% für entsprechende Flugtickets abgeschlossen. Für weitere Informationen und Zugang zum Online-Buchungssystem benutzen Sie bitte diesen Link und den Event code: ID 06419AF
Zum Schutz der Umwelt ermutigen wir die Teilnehmenden, mit der Bahn nach Lyon zu kommen, soweit dies vertretbar ist.
Bitte treffen Sie die nötigen Vorkehrungen für eine angemessene Reise- und Krankenversicherung. KEK kann keine Verantwortung für eventuelle Reisekosten oder medizinische Versorgung übernehmen.
18. Benötige ich ein Visum für die Reise nach Lyon?
Teilnehmende aus Ländern, die nicht zur EU gehören, benötigen unter Umständen ein Einreisevisum für Frankreich. Weitere Informationen sind hier abrufbar.
19. Krankenversicherung
Sollten Sie eine Krankenversicherung für Ihren Visumsantrag benötigen (dies betrifft nur Teilnehmende aus Ländern, die nicht zur EU gehören), kann die KEK dies für Sie arrangieren. Sie können dieses Gesuch beim Ausfüllen Ihres Online-Registrierungsformulars an uns richten.
20. Wie komme ich zum Ort der Vollversammlung?
Das Kongresszentrum befindet sich im nördlichen Teil der Stadt Lyon, am Ufer der Rhone. Zur Orientierung auf dem Stadtplan klicken Sie hier. Die Buslinien C1 oder 4 verbinden Sie direkt mit dem Stadtzentrum. Für Auskünfte zum öffentlichen Transportwesen in Lyon gehen Sie bitte zu: www.tcl.fr
- Saint-Exupery Flughafen: Tel: 00 33 426 007 007
- Taxis: Am Flughafen oder per Anruf @LyonTaxis: 00 33 472 27 15 15
21. Unterkunft
• INSA Residenz: Qualitativ gute Unterkunft (Studios mit Bad und Kleinküche); vom Kongresszentrum bequem zu Fuss erreichbar. Frühstück wird im Restaurant gleich daneben serviert. Weitere Informationen... • Accor Hotels der Kategorie ** oder ***: die genaue Bezeichnung des betreffenden Accor Hotels im Stadtzentrum (mit Name und Adresse) wird denen gegen Ende Juni zugestellt, die diese Unterkunft gewählt haben. • Wenn Sie in einem Hotel höherer Kategorie unterkommen wollen, bitten wir Sie, Ihre Unterkunft selbst zu buchen (Sie können dies zum Beispiel mit Hilfe der L.R.I. SERVICES Webseite tun). Bitte bedenken Sie: Wenn Ihre Unterkunft von Ihrer Kirche/Organisation bezahlt wird, sollten Sie sich mit ihr über die Wahl der Unterkunft verständigen.
22. Wie kann ich ausfindig machen, wer sonst noch von meiner Kirche / aus meinem Land an der Versammlung teilnimmt?
Zu diesem Zweck könnte es für Sie interessant sein, an einem Vorbereitungstreffen Ihrer Region teilzunehmen, soweit ein solches vorgesehen ist. Weitere Auskunft zu solchen Treffen finden Sie hier.
23. Ich wurde zwar als Teilnehmende/r nominiert, habe aber bisher noch nichts von der KEK gehört. Muss ich mir deswegen Sorge machen?
Sie sollten im März einen Versand der KEK mit einer Menge Information erhalten. Bitte nehmen Sie nur dann Kontakt zu uns auf, wenn Sie bis 20. März nichts von uns gehört haben.
24. Wie kann ich mich auf meine Rolle während der Vollversammlung vorbereiten?
• Indem Sie die Unterlagen, die wir Ihnen zwischen März und Juli des Jahres zukommen lassen, sorgfältig studieren. • Indem Sie die Themen und Schwerpunkte der Versammlung mit anderen Personen in Ihrer Kirche bzw. Organisation besprechen. • Indem Sie Ihre Ideen dazu notieren.
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25. Wo finden die Gottesdienste während der Vollversammlung statt?
Die meisten Gottesdienste der Vollversammlung finden im Kongresszentrum selbst statt. Drei Ausnahmen sind jedoch vorgesehen:
Der Eröffnungsgottesdienst am 15. Juli findet im Sanctuaire de St Bonaventure statt.
Für das Taizé-Abendgebet am 18. Juli begeben wir uns zum Grand Temple.
Morgengottesdienste am 19. Juli werden in den verschiedenen Kirchen rings um Lyon abgehalten.
26. Wie kann ich ausfindig machen, wer als Redner/in auftritt?
Angaben zum Programm der Versammlung und zu den Namen der Redner/innen werden in der Sektion Programm dieser Webseite zum angemessenen Zeitpunkt zugänglich sein.
27. Wer ist an der Vollversammlung stimmberechtigt?
Nur (von Mitgliedskirchen der KEK ernannte) Delegierte besitzen das Stimmrecht im Rahmen der Geschäftssitzungen der Vollversammlung. Weitere Informationen zu den verschiedenen Rollen der Vollversammlungsteilnehmer finden Sie in der Sektion ‚Partizipation'.
28. Wie verläuft der Abstimmungsprozess?
Diese Information wird demnächst zugänglich sein.
29. Wo nehmen wir während der Versammlung unsere Mahlzeiten ein?
Frühstück wird in Ihrem Hotel serviert. Mittag- und Abendessen nehmen wir gemeinsam im Kongresszentrum ein.
30. Ich bin auf eine spezielle Diät angewiesen. Werden Sie dafür Sorge tragen?
Die Verpflegung sieht die Berücksichtigung spezieller Diätwünsche vor, sofern Sie uns Ihr diesbezügliches Bedürfnis vorgängig anmelden. Bitte geben Sie uns beim Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars genau an, worauf Sie insbesondere angewiesen sind. Änderungen nach dem 10. Juni können nicht mehr berücksichtigt werden.
31. Wird Raum für Ausstellungen offen sein?
Ja, eine Halle für Ausstellungen ist unter dem vertrauten Namen ‚Agora’ während der gesamten Dauer der Versammlung verfügbar.
32. Wie steht es mit den thematischen Aussprachen (Hearings) und wie kann ich mich daran beteiligen?
Thematische Aussprachen ermöglichen es den Teilnehmenden, sich in das Programm der Vollversammlung in Form eines persönlichen Beitrags, im Rahmen von Diskussionen und Debatten zu bestimmten Problemen, Unterthemen oder besonderen Interessen im Zusammenhang mit dem Vollversammlungsthema einzubringen. Mehr dazu.
31. Antrag auf Unterstützung?
Wenn Sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, bitten Sie Ihre Kirchenleitung, sich mit Jean-Daniel Birmelé, dem Finanzbeauftragten,der KEK, in Verbindung zu setzen.
Bitte bedenken Sie, dass ausschliesslich Delegierte von Mitgliedskirchen der KEK Zuschüsse beantragen können. Zu Ihrer Information: Delegierte, die eine Zusage der KEK auf (ganze oder teilweise) Übernahme der Unterkunftskosten erhalten, werden prinzipiell in der INSA-Residenz untergebracht.
32. Solidaritätsfonds
Wären Sie bereit, einen Beitrag zur Ermöglichung der Teilnahme von Delegierten zu leisten, die nicht in der Lage sind, sämtliche Kosten aus eigener Tasche zu begleichen? Wenn ja, können Sie dies vor oder während der Vollversammlung bekannt geben, indem Sie sich mit dem Finanzbeauftragten der KEK in Verbindung setzen.
33. Wo finde ich weitere Auskünfte?
Sollten diese Seiten Ihre Fragen nicht umfassend genug beantworten, gehen Sie bitte durch die Webseite durch, wo Sie detaillierte Auskünfte zu den meisten Fragen finden dürften.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie bitte Verbindung zum Vollversammlungsbüro auf, indem Sie das Kontaktformular in der Sektion Kontakt unserer Webseite benutzen.
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